Miet- und WEG-Recht

Im Miet- und WEG Recht gibt es eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen, bei denen rechtliche und vor allem rechtzeitige Beratung sich auszahlt:

Für den Fall der Fälle: Absichern!

Bereits bei Vertragsschluss, d.h. der An- oder Vermietung von Wohn- oder Geschäftsraum gibt es häufig Beratungsbedarf im Hinblick auf mögliche Sondervereinbarungen. Auch die Beendigung eines Mietverhältnisses durch Mieter oder Vermieter erfordert in der Regel fachkundige Beratung, um deren Wirksamkeit sicherzustellen, bzw. zu überprüfen und die wechselseitigen Ansprüche zu prüfen.

Spezielle Beratung für Hausverwaltungen

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Wohnungseigentumsrecht. Hier berate und vertrete ich neben Wohnungseigentümern auch Hausverwaltungen, einer der renommiertesten in OWL gehört zu meinen Mandanten. Der Beratungsbedarf für die Verwalter von Wohnungseigentum ist in den letzten Jahren durch immer strengere Anforderungen an die Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung stetig gestiegen.

Hausverwaltung

Zum Umfang des Miet- und WEG-Recht gehören unter anderem folgende Themen:

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Prüfen von Mietverträgen und Mieterhöhungen
  • Prüfung der Rechtswirksamkeit von Mietvertragskündigungen
  • Beratung von Mietern und Vermietern - privat und gewerblich
  • Prüfung von Rechten und Pflichten bei Eigentümergemeinschaften
  • Klärung sämtlicher Fragen rund um das Mietrecht
  • Erwirkung von Räumungs- oder Zahlungstiteln - bis zur Zwangsvollstreckung
  • Nachbarschaftsrecht